Inhalt
Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Verwaltungsrecht gemäß Fachanwaltsordnung
Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Verwaltungsrecht
Teilnahmevoraussetzungen:
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Lehrgangsinhalte:
Obligatorischer Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsprozessrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO - Wahlfachanteil: Öffentliches Baurecht, Abgabenrecht in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht), Öffentliches Dienstrecht - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO
- Lehrgangsmaterial:
12 Kurseinheiten
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 116 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 12 Kurseinheiten
Begleitender Unterricht: 3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)
- Nah-Unterricht: 15 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 5118319