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Fachanwalt/-anwältin: Verwaltungsrecht

Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Verwaltungsrecht gemäß Fachanwaltsordnung

Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Verwaltungsrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Obligatorischer Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsprozessrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO - Wahlfachanteil: Öffentliches Baurecht, Abgabenrecht in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht), Öffentliches Dienstrecht - unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO

- Lehrgangsmaterial:

12 Kurseinheiten

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 116 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Kurseinheiten

Begleitender Unterricht: 3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)

  • Nah-Unterricht: 15 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5118319

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2250 
3 Raten zu 750.00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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