Inhalt
Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Familienrecht gemäß Fachanwaltsordnung
Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Familienrecht
Teilnahmevoraussetzungen:
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Lehrgangsinhalte:
Materielles Ehe-,Familien- und Kindschaftsrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung in der familienrechtlichen Praxis, Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht im Familienrecht, Mandatsbearbeitung im Familienrecht - unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht sowie zum Öffentlichen Recht unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gem. § 2 Abs. 3 FAO.
- Lehrgangsmaterial:
12 Kurseinheiten
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 116 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 12 Kurseinheiten
Begleitender Unterricht: 3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)
- Nah-Unterricht: 15 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 5117519