Inhalt
Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Erbrecht gemäß Fachanwaltsordnung
Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Erbrecht
Teilnahmevoraussetzungen:
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Grundlagen des Erbrechts; Gewillkürte Erbfolge; Vorweggenommene Erbfolge; Erbengemeinschaft-Erbenhaftung-Nachlassverwaltung; Erbrechtliche Fragen der Unternehmensnachfolge; Steuer- und stiftungsrechtliche Fragen des Erbrechts; Testamentvollstreckung; Internationales Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung in erbrechtlichen Streitigkeiten unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht sowie unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gem. § 2 Abs. 3 FAO
- Lehrgangsmaterial:
12 Kurseinheiten
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 116 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 12 Kurseinheiten
Begleitender Unterricht: 3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)
- Nah-Unterricht: 15 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 5117419