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Fachanwalt/-anwältin: Erbrecht

Fachanwaltslehrgang Erbrecht

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Erbrecht gemäß Fachanwaltsordnung

Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Erbrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
Erstes bzw. Zweites Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige deutsche oder ausländische juristische Abschlussprüfung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Grundlagen des Erbrechts; Gewillkürte Erbfolge; Vorweggenommene Erbfolge; Erbengemeinschaft-Erbenhaftung-Nachlassverwaltung; Erbrechtliche Fragen der Unternehmensnachfolge; Steuer- und stiftungsrechtliche Fragen des Erbrechts; Testamentvollstreckung; Internationales Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung in erbrechtlichen Streitigkeiten unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht sowie unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge gem. § 2 Abs. 3 FAO

- Lehrgangsmaterial:

12 Kurseinheiten

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 116 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Kurseinheiten

Begleitender Unterricht: 3 Tage (für die 5-stündigen Abschlussklausuren)

  • Nah-Unterricht: 15 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5117419

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2250 
3 Raten zu 750 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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