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Fachanwalt/-anwältin: Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht (AK-Jura)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gemäss Fachanwaltsordnung

Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
erstes und zweites juristisches Staatsexamen, technische Voraussetzung: Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen - Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft - Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft - sonstige Bankgeschäfte - Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht - Factoring/Leasing - Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte - Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht - Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

- Lehrgangsmaterial:

4 interaktive Lernmodule

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 120 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 interaktive Lernmodule

Begleitender Unterricht: an 3 Tagen (für drei je 5-stündige Abschlussklausuren) an verschiedenen Orten

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5121719

Die maximale Lehrgangsdauer beträgt 12 Monate

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1200 
6 Raten zu 200.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Beginnt laufend Fernunterrichts.o. 1650 
6 Raten zu 275.00 EUR
s.o.

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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