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Fachanwalt/-anwältin: Steuerrecht

Fachanwalt/Fachanwältin für Steuerrecht

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt/für die Fachanwältin im Steuerrecht gemäß Fachanwaltsordnung

Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt/für die Fachanwältin im Steuerrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
erstes bzw. zweites juristisches Staatsexamen; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Buchführung und Bilanzierung - Jahresabschluss - Einkommensteuer - Körperschaftssteuer - Gewerbesteuer - internationales Steuerrecht - Bilanzierung und Unternehmenssteuer - Umsatzsteuer inkl. Zollrecht - Erbschafts- und Schenkungssteuer - Bewertung - Zoll- und Verbrauchssteuer - Grunderwerbssteuer - AO/FGO - Steuerstrafrecht

- Lehrgangsmaterial:

Module mit Skripten und Lernvideos - Ausbildungsleitfaden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 163 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module mit Skripten und Lernvideos - Ausbildungsleitfaden

Begleitender Unterricht: 12 Tage

  • Nah-Unterricht: 108 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5117119

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3610 
3 Raten zu 1130 EUR, Prüfungskosten: 220 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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