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Ernährungsberater/in für vegetarische und vegane Ernährung

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Beratung von Menschen, die sich vegan oder vegetarisch ernähren

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, vorteilhaft sind berufliche Erfahrungen in einem gesundheits- bzw. ernährungsbezogenen Arbeitsbereich

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung; zum Erwerb des Zertifikats ist die erfolgreiche Teilnahme am begleitenden Webinar erforderlich

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Ernährungslehre - Grundlagen der vegetarischen Ernährung - Grundlagen der veganen Ernährung - Lebensmittelkunde - Anatomie und Physiologie - Ernährung und Prävention - vegetarische und vegane Ernährung in besonderen Lebenslagen - präventives Potential vegetarischer und veganer Ernährung - Ernährungspraxis: vegetarische und vegane Kostformen - Ernährungskommunikation - Wege in die Selbständigkeit

- Lehrgangsmaterial:

14 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nachschlagewerk

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 14 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nachschlagewerk

Begleitender Unterricht: ein Webinar von insgesamt 18 Unterrichtsstunden mit Online-Abschlussprüfung (3 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 15 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7350019

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Ernährungsberater/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1993 
12 Raten zu 152.00 EUR - Nah-Kurskosten: 169.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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