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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV 3

Elektrofachkraft (m/w/d) für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV 3

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Elektrofachkraft für festgelegte Tätiggkeiten

Abschluss: institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Tätigkeit, die Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein, solide Grundkenntnisse im Bereich der Bedienung von Office-Programmen; technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Naturwissenschaftliche Grundlagen - Fachtheorie: Schutz vor elektr. Strom, einschlägige DIN VDE-Normen - Fachpraxis mit Laborübungen: Messungen, Verdrahtungen, Prüfung elektr. Anlagen und Geräte

- Lehrgangsmaterial:

3 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 60 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 3 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 6 Tage Präsenzunterricht

  • Nah-Unterricht: 54 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5119019

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1596 
4 Raten zu 399.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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