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Demenzbegleiter/in (ALH)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Alltagsunterstützung von Menschen mit Demenzerkrankung

Abschluss: institutsinternes Zertifikat; bei Nachweis eines Orientierungspraktikums (40 Stunden), eines Betreuungspraktikums (80 Stunden) begleitend zum Fernlehrgang sowie eines Erste-Hilfe-Kurses (mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten) und erfolgreicher Abschlussprüfung Erwerb des Zertifikats als "Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI".

Teilnahmevoraussetzungen:
mindestens Hauptschulabschluss, gute Deutschkenntnisse,
PC mit Internetzugang, gängigem Betriebssystem, Adobe Flashplayer, PDF Reader und Lautsprecher

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Zeit- und Selbstmanagement - Die Psychologie des Alterns - Demenz in der Praxis - Gesundheit und Krankheit im Alter - Die Grundkenntnisse der Pflege - Rahmenbedingungen der Demenzbegleitung - Gesunde Ernährung für ältere Menschen - Rechtskunde für Betreuungskräfte- Arbeiten im Team des Hilfe-Netzwerks - Kommunikation und Interaktion in der Praxis - Den Alltag gestalten - Unterstützung der Angehörigen - Ressourcen aktivieren

- Lehrgangsmaterial:

8 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 568 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 2 Tage Präsenzunterricht in Köln, 2 Web-Based-Trainings und 4 Webinare

  • Nah-Unterricht: 30 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7341319

Zertifikat
Alltagsbegleiter/in nach §45 SGB XI i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1998 
12 Raten zu 154 EUR, Prüfungskosten: 150 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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