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Master - Creative Industries Management

Creative Industries Management M.A.

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Creative Industries Management

Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichgestellter Abschluss (mindestens Bachelor-Grad mit 180 CP), einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Empirische Forschung, Management in der Kreativwirtschaft, Digitale Strategien und Geschäftsmodelle, Recht der Kreativwirtschaft, Projektmanagement, Change Management, Datenanalyse quantitativ und qualitativ, Marketing in der Kreativwirtschaft, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Kultur- und Krativschaffende, Leadership, Praxisprojekt Digitale Kommunikation, Digital Media Management, Kreative Managementkompetenz, Creative Entrepreneuership, Spezialisierungen: Werbemarkt, Medienwirtschaft, Games-Industrie, Musik- und Kulturwirtschaft

- Lehrgangsmaterial:

Module (Lehrbriefe, Podcasts, Online-Veranstaltungen etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2890 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 28 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module (Lehrbriefe, Podcasts, Online-Veranstaltungen etc.)

Begleitender Unterricht: 0

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1100919

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12936 
24 Raten zu 539 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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