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Fachwirt/in - Bank [IHK geprüft]

Bankfachwirt/in S

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Bankfachwirt / zur Geprüften Bankfachwirtin an einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Abschluss: Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäss Verordnung v. 01.03.2000

Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang und aktuellem Browser, Microsoft Word ab Office-Version 2000 sowie Adobe Acrobat Reader

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
mit Erfolg abgeschlossene Prüfung als Bankkaufmann/Bankkauffrau oder Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau und danach mind. 2-jähr. Berufspraxis oder mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannt. kaufm. oder verwalt. Ausbildungsberuf mit weiterer Berufspraxis von mind. 3 Jahren oder eine mindest. sechsjährige Berufspraxis

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Bankbetriebswirtschaft - Betriebswirtschaft - Volkswirtschaft - Recht - Privatkundengeschäft - Immobiliengeschäft - Firmenkundengeschäft

- Lehrgangsmaterial:

60 Lehrbriefe,

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 60 Lehrbriefe,

Begleitender Unterricht: fakultative Online-Seminare im Umfang von 126 UE sind Bestandteil des Fernlehrgangs

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 6101019

Abschluss
Fachwirt/in - Bank (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4990 
15 Raten zu 332,00 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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