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Assistenzhundetrainer/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachkenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Weiterbildung von Hundetrainern zum / zur Assistenzhundetrainer/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindest. 18 Jahre, abgeschlossene Hundetrainerausbildung, eine therapeutische oder pädagogische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation ist von Vorteil
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Tiertraining und lerntheoretische Grundlagen - Lebenssituation von Beeinträchtigten und Leistungen von Tieren für Menschen - Assistenzhunde: Besonderheiten, Auswahl und Testverfahren - Beeinträchtigungen und Trainingsaufgaben - Befindlichkeiten, Ethik, Recht und Teilhabe durch Inklusion - Pädagogisches Handeln

- Lehrgangsmaterial:

25 Lehrbriefe (Connectibooks)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 671 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 25 Lehrbriefe (Connectibooks)

Begleitender Unterricht: 9 Tage Präsenzunterricht (72 UStd.)

  • Nah-Unterricht: 72 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7329518

Die Prüfungskosten werden aus Euro 150,00 für die mündliche und Euro 312,00 für die schriftliche Prüfung ermittelt.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Hundetrainer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4458 
12 Raten zu 333 EUR, Prüfungskosten: 462 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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