Inhalt
Egal ob Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragter, Penetration-Tester, IT-Consultant, IT-Admin oder IT-Sicherheitsbeauftragter, jede dieser Berufsgruppen kommt in Berührung mit dem IT-Strafrecht.
Sei es bei Hackerangriffen, die zu einer Datenpanne führen oder dem (testweisen) Eindringen in die unternehmerischen IT-Systeme finden grundsätzlich die Regelungen des Strafrechts Anwendung - mit allen Konsequenzen, sogar bis hin zur Strafverfolgung.
Sowohl auf der Seite von Sicherheitsdienstleistern als auch auf der Seite der "Opfer" von vorsätzlichen Angriffen ist die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften unerlässlich, nur so lassen sich ungewollte Folgen wie Haftung oder Anzeigen entweder effektiv vermeiden oder durchsetzen.- -Computerstrafrecht (Betrug, Phishing u.a.)
- "CIA"-Delikte (Hacking, Datenhehlerei, Computersabotage u.a.)
- Besonderheiten beim "White-hat-hacking"
- Datenschutz und Datensicherheit im strafrechtlichen Kontext
- Anzeige / Strafverfolgungsmaßnahmen
Ansprechpartner: Angela Rosenberg
Telefon: +49.261.3047183
Fax: +49.261.3047123
Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung
Art: Fortbildung/Qualifizierung