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IT-Strafrecht

Inhalt

Egal ob Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragter, Penetration-Tester, IT-Consultant, IT-Admin oder IT-Sicherheitsbeauftragter, jede dieser Berufsgruppen kommt in Berührung mit dem IT-Strafrecht.

Sei es bei Hackerangriffen, die zu einer Datenpanne führen oder dem (testweisen) Eindringen in die unternehmerischen IT-Systeme finden grundsätzlich die Regelungen des Strafrechts Anwendung - mit allen Konsequenzen, sogar bis hin zur Strafverfolgung.

Sowohl auf der Seite von Sicherheitsdienstleistern als auch auf der Seite der "Opfer" von vorsätzlichen Angriffen ist die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften unerlässlich, nur so lassen sich ungewollte Folgen wie Haftung oder Anzeigen entweder effektiv vermeiden oder durchsetzen.- -Computerstrafrecht (Betrug, Phishing u.a.)

  • "CIA"-Delikte (Hacking, Datenhehlerei, Computersabotage u.a.)
  • Besonderheiten beim "White-hat-hacking"
  • Datenschutz und Datensicherheit im strafrechtlichen Kontext
  • Anzeige / Strafverfolgungsmaßnahmen

    Ansprechpartner: Angela Rosenberg
    Telefon: +49.261.3047183
    Fax: +49.261.3047123
    Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
16.04.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

01.10.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
s.o.
425  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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