Inhalt
Ortsbezirk, Ortsvorsteher/in, Ortsbeirat
Ebenso wie die Gemeindeordnungen anderer Länder enthält das 4. Kapitel GemO die Möglichkeiten, die Gemeinden räumlich in Ortsbezirke aufzuteilen, diese mit eigenen Organen zu versehen und zur gemeindlichen Aufgabenerfüllung heranzuziehen. Eine solche organisatorische Aufgliederung ist insbesondere in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen und in Großstädten dazu geeignet, die aktive Beteiligung der Bürger bei der verwaltungsmäßigen Bewältigung ihrer Probleme zu unterstützen. Auch wird die Wahrung der Identität vorher selbständiger Ortsteile erleichtert und deren gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung gefördert. Ortsbezirke sind kommunalrechtlich unselbständige Gemeindeteile. Daraus ergeben sich Besonderheiten auch für die Stellung und die Aufgaben der Organe des Ortsbezirks. Diese Besonderheiten werden im Seminar herausgestellt.