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Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellen unterschiedlichste Gutachten. Gutachten geben dem Laien Auskunft über tatsächliche und objektiv gegebene Fakten, die der Fachmann für Laien verständlich dokumentiert. Auch objektive Handelspreise werden ermittelt. Und natürlich müssen Gutachten ein gerichtsfestes Beweismittel darstellen.
Die Ausbildung zum zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist in 8 Abschnitte gegliedert und dauert insgesamt 6 Monate. Sie schließt ab mit der international anerkannten persönlichen ISO-Zertifizierung 17024. Nur im Zusammenhang mit dieser Anerkennung die Bezeichnung Sachverständiger als Berufsbezeichnung bzw. -abschluss.

INHALTE
Allgemeines Sachverständigenrecht, Sachverständigenwesen in Deutschland und Europa, Gutachtenerstellung (Analyse, Soll/Ist, Berichterstattung), fachliche und bautechnische Grundlagen, finanzmathematische Grundlagen, Bewertungsverordnungen und -richtlinien, Bauthermografie, Gesetze & Verordnungen, Arbeitssicherheit, Notfallsituationen, Gesundheitsgefährdungen und Erste Hife bei Unfällen auf Baustellen, Haustechnische Anlagen (Heizung, Solar, Elektro etc.) u.v.m

Zertifikat
Sachverständige/r für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
E-Learning
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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