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Nutzen Sie die Vorteile einer dena-Listung!
Sie sind bereits als Energieberater*in tätig? Dann qualifizieren Sie sich zur dena-Listung, in dem Sie über unsere Seminare/Web-Seminare die entsprechenden Voraussetzungen erwerben. Unsere Weiterbildungsinhalte entsprechen dem Anforderungskatalog der dena. Mit einer dena-Listung erhalten Sie Zugang zu den Fördermitteln des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW. Vor allem aber können Sie über die Eintragung in die dena-Liste mehr Kunden erreichen. Lassen Sie sich durch unser Seminarangebot für Nichtwohngebäude bei der dena listen!
Durchführung nach neuem dena Regelheft
Das neue Regelheft der dena sieht vor, dass Sie für die Listung bei dena / BAFA in dem Bereich Nichtwohngebäude zunächst ein Basismodul und dann jeweils ein Vertiefungsmodul belegen. Diese werden ab sofort bei CQ in Präsenz als auch in Online-Varianten angeboten. Listenverlängerungen sind nach wie vor wie gewohnt möglich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Wenn Sie bereits für die Förderprogramme "Vor-Ort-Beratung (BAFA)" und/oder "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude (KfW)" gelistet sind, dann brauchen Sie nur noch die hier aufgeführte Weiterbildung erfolgreich abschließen.
Weiterbildungen für "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude (KfW)"
Grundbedingung zur Eintragung (DENA/BAFA):
EE-80 Basismodul
EE-80-ABG (Erweiterung für andere Berufsgruppen)
Seminare zur Listeneintragung:
EE-80 NWG VERTIEFUNGSMODUL (DENA / BAFA)
EE-160 NWG BASIS- UND VERTIEFUNGSMODUL (DENA / BAFA)
Seit 2019 bieten wir zudem Web-Seminare an. So können sie ganz bequem von zuhause oder aus dem Büro an den Seminaren teilnehmen.
Nur an den Prüfungsterminen müssen Sie persönlich anwesend sein.
Fragen Sie gerne bei uns an!
Zielgruppe: Die Weiterbildungen "Energieberater/in zur Dena-Listung" richten sich an Fachkräfte, die eine Dena-Listung und damit eine Listung für die Förderprogramme der KfW und BAFA anstreben. Sie finden die detaillierten Teilnahmevoraussetzungen in den Eintragungsanforderungen der dena und im §21 der EnEV Satz 1 Nr. 1.