Die Stärkung der Rechte der betroffenen Personen gehört zu den wichtigsten Neuerungen seit Wirksamwerden der DS-GVO, schließlich können Personen, die mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehen an Sie herantreten und Ihre Rechte (zum Beispiel das Recht auf Auskunft) aktiv einfordern!
Die Beantwortung von Betroffenenanfragen bereitet jedoch vielen Verantwortlichen noch Schwierigkeiten. Über die Beantwortung von Betroffenenanfragen hinaus müssen aber auch betriebliche Regelungen zum Umgang mit Betroffenenrechten gefunden werden.- Rechtliche Grundlagen "Betroffenenrechte" mit Praxisbeispielen
Erstellen von Mustern
Vorbereitung einer Richtlinie zum Umgang mit Datenpannen
Vorbereitung von Mustern zur Beantwortung von Betroffenenanfragen
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.