Inhalt
Jeder kann wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, auch für einen vorübergehenden Zeitraum geschäftsunfähig oder einwilligungsunfähig sein. Eltern, Kinder, Partner können dann nicht für den Angehörigen entscheiden, sind nicht die gesetzlichen Vertreter. Für die Situation der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung vorsorgen. Keine Gebühr. Anmeldung erforderlich. Dozentin: Frau Grünewald, Dipl. Sozialarbeiterin (FH), Behindertenhilfe Westpfalz e.V.
Dozent/in: Andrea Grünewald
Dauer: 1 x 2 Stunden
- Unterrichtsart
- Vortrag