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Veranstaltungen in Turnhalle, Flughafen oder Parkhaus?

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Inhalt

Ziel
Immer häufiger werden Räume, die ursprünglich nicht als Versammlungsstätte genehmigt wurden, einmalig oder vorübergehend für Veranstaltungen genutzt. Der Klassiker sind sicherlich Turnhallen, die für verschiedene Events genutzt werden., aber auch Betriebsversammlungen in Hotelfoyers, Konzerte im Flughafenterminal, Partys in Parkhäusern oder die Nutzung einer Messehalle als Schlafsaal – die Möglichkeiten sind vielfältig. Doch während in Räumen, die auf Basis der Versammlungsstätten-Verordnung errichtet worden sind, die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für die Personensicherheit im Falle eines Brandes vorhanden sind, sieht es bei den genannten Beispielen anders aus. Der Brandschutzplaner ist also gefordert, das Risiko einzuschätzen und die erforderlichen Maßnahmen bei derartigen Veranstaltungen abzuleiten und gegenüber der Genehmigungsbehörde zu vertreten.

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Anforderungen der M-VStättVO sowie mitgeltender Sonderbauvorschriften bei Mischnutzungen als Ermessensgrundlage z.B. für die Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes. An verschiedenen Praxisbeispielen werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man gezielt für die jeweilige Veranstaltung und den jeweiligen Ort die temporären Brandschutzanforderungen auswählt und umsetzt, die für eine schnelle und sichere Evakuierung bei Gefahr notwendig sind. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Analysen zur Evakuierung und der organisatorische Brandschutz mit den damit verbundenen Verantwortlichkeiten.

AUS DEM INHALT

Grundsätzliches

  • Versammlungsstätten nach MVStättVO
  • Arten von Veranstaltung bzw. Umnutzungen von Räumen, Gebäuden und Freiflächen
  • „Vorübergehende Verwendung von Räumen“ – Regelungen der Länder (BY BW, Ns)
  • formale Vorgehensweise (Genehmigungspflicht, einzureichende Unterlagen)
  • Brandrisiken/-gefahren

baulicher und anlagentechnischer Brandschutz

  • Rettungswege, Kennzeichnung und Beleuchtung
  • Alarmierung, Brandmeldeanlagen, Entrauchung, Sicherheitsbeleuchtung

Analyse der Personenströme

  • Einflussfaktoren, Ausgangsgrößen, Annahmen und Randbedingungen
  • Bewegungsparameter, Bildung von Stauungen
  • Interpretation der Ergebnisse, Zielstellungen

Organisatorischer Brandschutz und Betreibervorschriften

  • Betreiber bzw. Veranstalter (Verantwortung, Pflichten)
  • Umgang mit Nutzungsbegrenzung, Kontrolle von Personenbewegungen
  • Freihaltung der Rettungswege, Betrieb technischer Einrichtungen
  • Brandschutzordnung, Bestuhlungs- und Rettungswegpläne
  • offenes Feuer, Pyrotechnik
  • Sicherheitskonzepte

Umsetzung an Praxisbeispielen

  • Weihnachtsmarkt in Turnhalle
  • Tanzball im Theater
  • Abifeier im Flughafen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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