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Incoterms 2020®

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die INCOTERMS® 2020-Klauseln

  • Neuerungen und Besonderheiten im Detail, z. B. die neue Klausel "DPU"
  • INCOTERMS® und Transportart
  • Systematik der Regeln
  • Aufnahme der Regeln in den Kaufvertrag

Kosten- und Risikoübergang vom Verkäufer auf den Käufer bei

  • Einpunktklauseln
  • Zweipunktklauseln

Sorgfaltspflichten bezüglich

  • Transportvertrag
  • Transportversicherung
  • Ausfuhr-/Einfuhrformalitäten
  • Sonstige

Einfluss der Lieferbedingung bezüglich

  • Ausfuhr-/Durchfuhr-/Einfuhranmeldung
  • einer sicheren Akkreditivabwicklung
  • Verbringungs-/Ausfuhrnachweis
  • Export- und ImportkalkulationDie sinnvolle und vertragskonforme Anwendung der neuesten INCOTERMS®-Version ist fundamental für die sichere Abwicklung von Außenhandelsgeschäften. Unter Berücksichtigung länderspezifischer Risiken, der Transportart sowie der Zahlungsbedingung wird die Auswahl einer geeigneten Klausel systematisch dargelegt. Die Zusammenhänge mit der Transportversicherung und deren Bedeutung für die Export- bzw. Importkalkulation werden erläutert. Die korrekte und vertragskonforme Anwendung der Lieferbedingungen stellt in der Praxis eine Herausforderung dar. Häufig werden erst bei konkreten Schadensfällen Schwachstellen bei der Umsetzung der damit verbundenen Sorgfaltspflichten erkannt. Dieses Seminar vermittelt das entscheidende Wissen für den Umgang mit den INCOTERMS® 2020 für die tägliche Praxis.

    Voraussetzung: siehe Zielgruppe

    Ansprechpartner: Ulrike Luce
    Telefon: +49.651.9777212
    Email: luce@trier.ihk.de

    Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
13.01.20 09:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Mo.
195  Herzogenbuscher Str. 12
54292 Trier

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 5

29.09.23 09:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Fr.
220  s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 5

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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