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Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

ÄNDERUNG AUFGRUND VON CORONA-EINSCHRÄNKUNGEN

Erstellung eines Vermögensverzeichnisses für ehrenamtliche Betreuer*innen

Am Anfang einer gesetzlichen Betreuung muss der/die Betreuer*in ein Vermögensverzeichnis erstellen, wenn er/sie den Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ hat. Was in einem Vermögensverzeichnis erfasst werden muss und wie es belegt werden soll, wird an diesem Abend erläutert und konkretisiert.
Im zweiten Teil findet dann unter der Leitung von Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Diakonie der Erfahrungsaustausch zwischen rechtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten statt.
Die Hygiene- u. Abstandsregelungen sind selbstverständlich einzuhalten. Bitte tragen Sie beim Betreten und Verlassen des Rathauses einen Mundschutz.

Leitung: Uwe Moschkau

Anmeldungen und weitere Informationen:

SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.;

Telefon: 0 26 41/20 12 78

www.skfm-ahrweiler.de

Veranstaltungsort:

Rathaus Adenau
Kirchstr. 15-19
53513 Adenau

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
25.08.20 18:00 - 20:00 Uhr Abends
Di.
kostenlos Kirchstr. 15
53513 Adenau

max. 20 Teilnehmer


Erfahrungsaustausch
Leitung: Herr Uwe Moschkau
Veranstaltungsort:
Maternus-Stift
Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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