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Gemeinsame Informationsveranstaltung der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die zweite Miete - Betriebskostenabrechnung - Rechte des Mieters#

AUFGRUND DER CORONABEDINGTEN EINSCHRÄNKUNGEN MUSS DIESE VERANSTALTUNG LEIDER ABGESAGT WERDEN

Kurzinformation:

Dürfen die Lohnkosten für einen Hausmeister umgelegt werden?
Dürfen Reparaturen in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden?
Welche Versicherungen dürfen in der Abrechnung abgerechnet werden?

Als Mieter oder zuständiger gesetzlicher Betreuer bzw. Bevollmächtigter stehen Sie einmal im Jahr vor der Prüfung der Betriebskostenabrechnung für eine Mietwohnung. Welche Ausgaben des Vermieters durch den Mieter zu begleichen sind, ist manchmal nicht klar. Nicht selten ist die Nebenkostenabrechnung an sich unverständlich! Was tun? Herr Wilts vom Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. erklärt welche Kosten in die Betriebskostenabrechnung gehören und welche der Vermieter nicht umlegen darf. Er gibt einen Überblick welche die häufigsten Fehler bei den Betriebskostenabrechnungen sind. Auch allgemeine Informationen zum Mietrecht werden erläutert.

Referent: Jan-Derik Wilts

AUFGRUND DER CORONABEDINGTEN EINSCHRÄNKUNGEN MUSS DIESE VERANSTALTUNG LEIDER ABGESAGT WERDEN

Um Anmeldung wird gebeten unter:
Betreuungsbehörde

Tel.: 02641/975-556, 975-424 o. 975-558

Veranstaltungsort:
Kreisverwaltung Ahrweiler
Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr

Informationsveranstaltung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
19.08.20 17:00 - 19:00 Uhr Abends
Mi.
kostenlos Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

max. 50 Teilnehmer


Informationsveranstaltung
Referent: Herr Jan-Derik Wilts
Veranstaltungsort:
Kreisverwaltung Ahrweiler
Weitere Informationen

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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