Inhalt
Die zweite Miete - Betriebskostenabrechnung - Rechte des Mieters#
AUFGRUND DER CORONABEDINGTEN EINSCHRÄNKUNGEN MUSS DIESE VERANSTALTUNG LEIDER ABGESAGT WERDEN
Kurzinformation:
Dürfen die Lohnkosten für einen Hausmeister umgelegt werden?
Dürfen Reparaturen in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden?
Welche Versicherungen dürfen in der Abrechnung abgerechnet werden?
Als Mieter oder zuständiger gesetzlicher Betreuer bzw. Bevollmächtigter stehen Sie einmal im Jahr vor der Prüfung der Betriebskostenabrechnung für eine Mietwohnung. Welche Ausgaben des Vermieters durch den Mieter zu begleichen sind, ist manchmal nicht klar. Nicht selten ist die Nebenkostenabrechnung an sich unverständlich! Was tun? Herr Wilts vom Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. erklärt welche Kosten in die Betriebskostenabrechnung gehören und welche der Vermieter nicht umlegen darf. Er gibt einen Überblick welche die häufigsten Fehler bei den Betriebskostenabrechnungen sind. Auch allgemeine Informationen zum Mietrecht werden erläutert.
Referent: Jan-Derik Wilts
AUFGRUND DER CORONABEDINGTEN EINSCHRÄNKUNGEN MUSS DIESE VERANSTALTUNG LEIDER ABGESAGT WERDEN
Um Anmeldung wird gebeten unter:
Betreuungsbehörde
Tel.: 02641/975-556, 975-424 o. 975-558
Veranstaltungsort:
Kreisverwaltung Ahrweiler
Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr
Informationsveranstaltung