Inhalt
Jahresbericht und Mitteilungspflichten
Im Rahmen der gesetzlichen Betreuung hat auch der ehrenamtliche Betreuer die Pflicht dem Amtsgericht bestimmte Dinge mitzuteilen. Dies erfolgt im Jahresbericht und wenn besondere Veränderungen beim Betreuten entstehen. Die Inhalte des Jahresberichtes werden erläutert, sowie auf weitere Mitteilungspflichten hingewiesen und worauf der Betreuer achten muss.
In der zweiten Stunde findet dann unter der Leitung von Ralph Seeger der Erfahrungsaustausch zwischen Rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und Bevollmächtigten statt.
Leitung:
Ralph Seeger Dipl. Sozialpädagoge
Anmeldungen und weitere Informationen:
SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.;
Telefon: 0 26 41/20 12 78
www.skfm-ahrweiler.de
Veranstaltungsort:
Kath. Pfarrheim Bad Breisig
Bachstrasse 1
53498 Bad Breisig
- Zertifikat
- Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i