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Informationsveranstaltung Vorsorge

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?

Kurzinformation:

Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen: Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann ? bestimmen dann andere ? womöglich fremde Menschen ? über mich? Es ist falsch anzunehmen, dass ihr Ehepartner oder die Kinder sie automatisch rechtlich vertreten können. Welche Möglichkeiten der Vorsorge es gibt ? darüber informieren wir in diesen Veranstaltungen.Die Betreuungsvereine im Landkreis Ahrweiler führen zu diesem Thema für Vereine, Interessengruppen und Institutionen separate Informationsveranstaltungen kostenlos durch.

Leitung: Ralph Seeger und Uwe Moschkau

Referenten: Herr Diplom Theologe Albert Krämer und Herr Rechtsanwalt David Schnöger

Anmeldungen und weitere Informationen:

SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.;

Telefon: 0 26 41/20 12 78

www.skfm-ahrweiler.de

Veranstaltungsort:
Familienbildungsstätte
Weststrasse 6
53474 Bad Neuenahr

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
03.11.20 18:00 - 20:00 Uhr Abends
Di.
kostenlos Weststrasse 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

max. 65 Teilnehmer


Informationsveranstaltung
Moderation: Herr Ralph Seeger und Herr Uwe Moschkau
Veranstaltungsort:
Familienbildungsstätte
Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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