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Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht

Inhalt

Rechtssichere Abrechnung unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen für 2023

Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der Reisekostenreform, Lohnsteuerrichtlinien, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF- Schreiben (2015 bis 2023).

Die Teilnehmenden lernen anhand von praktischen Fallbeispielen die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um die bestehenden und neuen Regelungen auch umsatzsteuerrechtlich ohne Nachteil für ihr Unternehmen umzusetzen.Die im Vortrag vermittelten Inhalte werden anhand von zahlreichen Fallbeispielen anschaulich behandelt und können durch individuellen Fragen näher erörtert werden.

Reisekostenreform - LStR - BFH-Urteile - Aktuelle BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen

(65-seitiges!!!) BMF-Schreiben vom 25. 11. 2020
Reisekostenreform: Alle Infos zu den Details sowie zu den "Nachbesserungen" von 2015 bis heute.

  • Grundlagen zur Auswärtstätigkeit (im In- und Ausland) inklusive zentraler Merkmale wie:
  • "Erste Tätigkeitsstätte" mit gesetzlichen Definitionen und finaler Rechtsprechung (BFH);
  • Belegabrechnung anstelle Verpflegungspauschale?; - Aufzeichnungspflichten;
  • Formvorschriften; etc.
  • Verpflegungsmehraufwand (Systematik im Inland und Ausland, 3-Monatsfrist, 4 Wochen Unterbrechung, etc.)
  • Abrechnungsproblematik Ausland bei Überlandreisen
  • Neue Inlands- und Auslandspauschalen 2020 + 2023
  • Die Neuregelungen zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen
  • Fahrtkosten (Wann Entfernungspauschale / Kilometergeld?, kürzeste Straßenverbindung, Wann"Sammelpunkt"?)
  • LKW-Fahrer-Pauschale seit 2020
  • Übernachtungskosten pauschal oder belegt (Neue Formvorschriften und Rechtsprechung inkl. Frühstücksabzug)
  • Die Umsatzsteuerproblematik bei Hotel- und Bewirtungsaufwandsrechnungen
  • Reisenebenkosten (u.a. Eigenbelege, Visagebühren, Impfungen, Kofferverlust etc.)
  • Geschäftsfreundebewirtung (Neue BFH-Urteile)
  • Neue Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen ab 1.1.2023
  • Trinkgelder
  • VIP-Logen (neues Urteil)
  • Betriebliche Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen (Neue BFH-Urteile)
  • Arbeitsessen / Aufmerksamkeiten / Geschenke sowie Jubiläen / Geburtstage etc.
  • Neue Sachbezugswerte 2023
  • Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit:
  • Kürzung der VMA mit 20%/40%,
  • doppelte Mahlzeiten,
  • seltene Anwendung des Sachbezugswertes,
  • 60 EUR-Grenze für übliche Mahlzeiten,
  • Neue Vorgabe für das Ausland.
  • Incentive-Reisen, Geschenke, Bahncard (deutliche Erleichterung bei der Erstattung), "miles & more", "bahn.bonus", etc.
  • Telefon- und Internetnutzung (inkl. Überlassung von Notebooks, Tablets, iPads etc.)
  • Doppelte Haushaltsführung inkl. Problematik "Hotel Mama" + 1.000 EUR-Grenze (inkl. Neubeginn 3-Monatsfrist)
  • Dienstwagen (Neue BMF-Schreiben + Urteile: Elektroauto, E-Bike, E-Scooter, etc.)
  • Elektronische Bescheinigungspflicht bzgl. Reisekosten/doppelter Haushaltsführung (Buchstabe "M" seit 2019)
  • Behandlung gemischt veranlasster Reisen (Aufteilung der Reisekosten)
  • Umzugskosten (Neue Pauschalen: zum 1.4.2022)
  • Umsatzsteuer / Vorsteuer bei Reisekosten, Umzugskosten, Sachbezügen, Dienstwagen und Bewirtung
  • etc.

    Ansprechpartner: Vicky Hammes
    Telefon: +49.261.3047115
    Fax: +49.261.3047123
    Email: hammes@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
11.09.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mi.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 14 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 7

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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