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Meistervorbereitung Teil I+II Kraftfahrzeugtechniker

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Meisterprüfung ist der Klassiker in der Weiterbildung im Handwerk. Im Teil I werden tiefgreifende praktische Fähigkeiten erworben, die im Teil II mit fachtheoretischem Wissen untermauert werden.

Meisterinnen und Meister sind auch für den Einsatz als Führungskräfte sehr geschätzt. Damit ist die Meisterprüfung die Aufstiegsfortbildung im Handwerk und ermöglicht darüber hinaus auch den Zugang zum Hochschulstudium.

Abschluss
Meister/in - Kraftfahrzeugtechnik (PrüfO vom 18.01.22) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
ESCO-Synonym
Meister/in - Kraftfahrzeugtechnik (PrüfO vom 18.01.22) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
09.09.22 - 27.06.24 17:30 - 22:00 Uhr Abends
Mo. und Sa.
5500 
zzgl. Literatur, Materialkosten und Prüfungsgebühren
55129 Mainz

max. 24 Teilnehmer

Unterrichtszeit:

Teilzeit:
montags und mittwochs, 17:30-22:00 Uhr oder
dienstags und donnerstags, 17:30-22:00 Uhr und
samstags, 08:00-14:00 UhrFindet statt:

einmal jährlich
https:/­/­www.­hwk.­de/­seminar/­kraftfahrzeug.­.­

04.09.23 - 28.06.25 17:30 - 22:00 Uhr Abends
Mo. und Sa.
s.o.
5500 
zzgl. Literatur, Materialkosten und Prüfungsgebühren
s.o.

max. 24 Teilnehmer

Unterrichtszeit:

Teilzeit:
montags und mittwochs, 17:30-22:00 Uhr oder
dienstags und donnerstags, 17:30-22:00 Uhr und
samstags, 08:00-14:00 UhrFindet statt:

einmal jährlich
https:/­/­www.­hwk.­de/­seminar/­kraftfahrzeug.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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