Inhalt
Die Absolventen der Fortbildungsprüfung
„Geprüfte/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“ nach der Handwerksordnung besitzen fundierte betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse im kaufmännischen Bereich und im Bereich des Rechts (Handlungsfelder 1-3) sowie im Bereich der Kommunikation und Präsentation (Handlungsfeld 4).
Sie sind zur Übernahme von Führungsaufgaben befähigt.
Die bestandene Fortbildungsprüfung wird als Teil III der Meisterprüfung angerechnet und Sie erlangen den Abschluss „Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung“.
Die Beschulung erfolgt gemeinsam mit den zukünftigen Handwerksmeistern und bereitet auf eine Selbstständigkeit oder eine führende Position vor.