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Sicherheitspolizeiliche Anordnungen und Entscheidungen - Erlass, Durchsetzung, Vollstreckung (RP206104)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

In dem Seminar erhalten Sie ausführlich Hilfestellung für den Erlass, die Durchsetzung und Vollstreckung sicherheitspolizeilicher Anordnungen und Entscheidungen. Die unterschiedlichen Möglichkeiten zum rechtssicheren Vorgehen werden Ihnen aufgezeigt. Anhand der aktuellen Rechtsprechung werden die in der Verwaltungspraxis häufig auftretenden Fallkonstellationen vorgestellt und geeignete Lösungsvorschläge diskutiert.
Mit sicherheitspolizeilichen Anordnungen sollen die Ordnungs-/Polizeibehörden unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren. Solche Gefahren können sich aus unterschiedlichen Sachverhalten entwickeln, die Gefahrenabwehr soll im angemessenen Rahmen zügig und effektiv erfolgen.
Bei Erlass, Durchsetzung und Vollstreckung sind einerseits formelle und materielle Anforderungen des allgemeinen oder speziellen Ordnungs-/Polizeirechts sowie andererseits des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsrechts zu beachten.
Das Seminar ist für Teilnehmer aus Hessen und Rheinland-Pfalz gleichermaßen geeignet.
Bitte bringen Sie zum Seminar das HSOG, HVwVfG, HVwVG bzw. POG, LV-wVfG, LVwVG mit.

Zielgruppen
Mitarbeiter, Führungs- und Fachkräfte der Straßen-, Straßenverkehrs-, Gewer­be-, Gaststätten-, Ordnungs-, Aufsichts- und Rechtsämter von Städten, Ge­meinden und Kreisen (Innen- und Außendienst) sowie Rechtsanwälte.

Unterrichtsart
Vortrag

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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