Inhalt
In der Fachrichtung Sozialpädagogik werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Erzieherin oder als Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsstätte statt, die als kooperierende Partner die Ausbildung begleiten. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die ausbildende Schule.
Der Bildungsgang ist in Vollzeitunterricht über drei Schuljahre organisiert. Er gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Schuljahren in der Fachschule (schulischer Ausbildungsabschnitt mit etwa 33 Stunden pro Woche) und eine anschließende überwiegend fachpraktische Ausbildung von einem Schuljahr in geeigneten Praxisstellen (Berufspraktikum).
Für die Ausbildung werden 2 Teilzeitvarianten angeboten. Sie sind in den Lerninhalten und in der Dauer der Schulzeit gleich, unterscheiden sich lediglich in der Art und Dauer des Praktikums.
Teilzeitvariante 1
Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt 3 Jahre. Sie arbeiten in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis als pädagogischer Mitarbeiter in Teilzeit mit mindestens 19,5 Stunden (3 Tage pro Woche) in einer sozialpädagogischen Einrichtung und besuchen an 2 Wochentagen die Schule. Das Berufspraktikum ist hier in die Ausbildung integriert, die Arbeitszeit aus dem Beschäftigungsverhältnis wird auf die Dauer des einjährigen Berufspraktikums angerechnet. Voraussetzung: Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses.
Teilzeitvariante 2
Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt 4 bis 5 Jahre. Sie besuchen an 2 Tagen pro Woche die Schule über einen Zeitraum von 3 Jahren und absolvieren zusätzlich Praktika von insgesamt 60 Tagen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern in anerkannten Ausbildungsstätten. Anschließend findet das Berufspraktikum in Vollzeit oder Teilzeit statt (ein oder zwei Jahre).
Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule.
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler während des Praktikums werden von entsprechend ausgebildeten Fachkräften beurteilt.
Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.