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Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieher) in Vollzeit und Teilzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

In der Fachrichtung Sozialpädagogik werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Erzieherin oder als Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsstätte statt, die als kooperierende Partner die Ausbildung begleiten. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die ausbildende Schule.
Der Bildungsgang ist in Vollzeitunterricht über drei Schuljahre organisiert. Er gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Schuljahren in der Fachschule (schulischer Ausbildungsabschnitt mit etwa 33 Stunden pro Woche) und eine anschließende überwiegend fachpraktische Ausbildung von einem Schuljahr in geeigneten Praxisstellen (Berufspraktikum).

Für die Ausbildung werden 2 Teilzeitvarianten angeboten. Sie sind in den Lerninhalten und in der Dauer der Schulzeit gleich, unterscheiden sich lediglich in der Art und Dauer des Praktikums.

Teilzeitvariante 1

Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt 3 Jahre. Sie arbeiten in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis als pädagogischer Mitarbeiter in Teilzeit mit mindestens 19,5 Stunden (3 Tage pro Woche) in einer sozialpädagogischen Einrichtung und besuchen an 2 Wochentagen die Schule. Das Berufspraktikum ist hier in die Ausbildung integriert, die Arbeitszeit aus dem Beschäftigungsverhältnis wird auf die Dauer des einjährigen Berufspraktikums angerechnet. Voraussetzung: Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses.

Teilzeitvariante 2

Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt 4 bis 5 Jahre. Sie besuchen an 2 Tagen pro Woche die Schule über einen Zeitraum von 3 Jahren und absolvieren zusätzlich Praktika von insgesamt 60 Tagen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern in anerkannten Ausbildungsstätten. Anschließend findet das Berufspraktikum in Vollzeit oder Teilzeit statt (ein oder zwei Jahre).
Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule.
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler während des Praktikums werden von entsprechend ausgebildeten Fachkräften beurteilt.
Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.

Abschluss
Erzieher/in (Fachschule, staatl., PrüfO Landesrecht) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.08.21 - 12.07.24
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos Gabelsbergerstraße 6
66976 Rodalben

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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