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Reklamationen im Friseurhandwerk kompetent meistern

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Das Friseurhandwerk ist eine kreative, innovative, traditionsträchtige und herausfordernde Branche. Als Friseur ist man in einer Sparte tätig, in der man sein "Werk" direkt am Kunden gestaltet und so aktiv zum persönlichen Wohlbefinden der Kunden beiträgt.
Aber was tun, wenn die Kundin oder der Kunde unzufrieden mit dem Ergebnis ist und reklamiert? Wie meistern wir durch gekonnte Kommunikation und einem professionellen Beschwerdemanagement diese herausfordernde
Situation? Was muss die Friseurin oder der Friseur beachten und wie finde ich meinen persönlichen
authentischen Stil mit einer Reklamation umzugehen?

Das Ziel im Reklamationsprozess lautet KUNDENZUFRIEDENHEIT und dadurch KUNDENBINDUNG. Ist ein Kunde oder eine Kundin unzufrieden, erzählt sie dies im Schnitt zehn weiteren Personen die selbstverständlich nie als Kunden in unseren Salon kommen werden. Ein zufriedener Kunde hingegen empfiehlt im Schnitt drei weitere Personen auch wenn der Kunde bzw. die Kundin eine kompetente, wertschätzende und lösungsorientierte Reklamationsbearbeitung erfahren hat.

Reklamation als Chance
Knowhow Kundenkommunikation
Knowhow Körpersprache
Knowhow Reklamationsgespräch
Rollenspiel authentisches Verhalten im Reklamationsgespräch
Reflexion wie gehe ich persönlich mit Reklamationen um und was kann ich verbessern?

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Anmeldeschluss: 03.02.2020

Anmeldung bei Nadine Weller
Telefon: 0631 3677-366
Telefax: 0631 3677-406
Email: nweller@hwk-pfalz.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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