Inhalt
Die Einnahme Überschussrechnung darf von allen Unternehmen (gewerbliche Unternehmen, Einzelfirmen, land und forstwirtschaftliche Betriebe) sowie Vereinen angewendet werden, die nach §141 Abgabenordnung nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
Belegwesen der EinnahmenÜberschussrechnung
Konten
Einnahmen sowie Betriebsausgaben richtig erfassen
Umsatzsteuer abführen
Gewinn/Verlustrechnung
Anlage EinnahmeÜberschussrechnung erstellen
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung
Anmeldeschluss: 24.01.2020
Anmeldung bei Alexandra Pfanger
Telefon: 06341 9664-23
Telefax: 06341 9664-40
Email: apfanger@hwk-pfalz.de