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Einnahme-Überschussrechnung nach §141 Abgabenordnung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Einnahme Überschussrechnung darf von allen Unternehmen (gewerbliche Unternehmen, Einzelfirmen, land und forstwirtschaftliche Betriebe) sowie Vereinen angewendet werden, die nach §141 Abgabenordnung nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Belegwesen der EinnahmenÜberschussrechnung
Konten
Einnahmen sowie Betriebsausgaben richtig erfassen
Umsatzsteuer abführen
Gewinn/Verlustrechnung
Anlage EinnahmeÜberschussrechnung erstellen

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung

Anmeldeschluss: 24.01.2020

Anmeldung bei Alexandra Pfanger
Telefon: 06341 9664-23
Telefax: 06341 9664-40
Email: apfanger@hwk-pfalz.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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