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Der "Drohnen-Führerschein" - Flugkundenachweis im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 LuftVo

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Gemäß der im Jahr 2017 veröffentlichten Vorschriften zum Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen und Flugmodellen in Deutschland benötigen alle Piloten von Multicoptern oder Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm ab Oktober 2017 einen so genannten DrohnenFührerschein.

In diesem Kurs werden Ihnen unter Leitung und Aufsicht einer anerkannten Stelle des LuftfahrtBundesamtes gem. § 21d Abs. 2 LuftVO die theoretischen Grundkenntnisse zum gefahrlosen Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen und der Nutzung des Luftraumes nähergebracht.

Das Vorbereitungsseminar umfasst dabei sämtliche Themen der Prüfung:
Luftrecht: Es werden die Grundlagen des Deutschen Luftrechtes dargestellt und die wichtigsten Regelungen und Verordnungen für Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen erläutert. Außerdem wird ein Ausblick auf die zukünftigen europäischen Regelungen gegeben, welche im Juli 2020 in Kraft treten werden.
Luftraumstruktur: Die Luftraumstruktur in Deutschland wird erklärt. Nutzungsverbote und einzelne Vorschriften eines jeden Raumes werden erörtert.
Meteorologie: Es sollen meteorologische Grundkenntnisse vermittelt werden, welche zum gefahrlosen pilotieren von Multicoptern unabdingbar sind.
Flugmanagement & Technik: Es werden verschiedene Verfahrenshilfen für eine ordnungsmäßige und sichere Flugdurchführung besprochen. Dabei werden die Genehmigungssituation, die Flugvor und Nachbereitung, sowie einschlägige Ordnungsvorschriften erklärt.

Im letzten Teil sollen technische Grundkenntnisse der eingesetzten CopterTechnik und dem dazugehörigen Zubehör vermittelt werden.

In einem zweiten Termin erfolgt dann die eigentliche Prüfung zum Kenntnisnachweis. Dem Seminarteilnehmer wird ein Handbuch zur selbstständigen Prüfungsvorbereitung zur Verfügung gestellt.

Die Prüfung selbst erfolgt als MultipleChoiceTest und umfasst 53 Fragen aus 3 Themengebieten. Zum Bestehen der Prüfung müssen alle 3 Blöcke bestanden werden.

Gültiges Ausweisdokument
Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
Erklärung über laufende Straf- und Ermittlungsverfahren

Mit erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung über das Vorbereitungsseminar sowie Ihren amtlichen Kenntnisnachweis.

Anmeldeschluss: 05.02.2020

Anmeldung bei Nadine Weller
Telefon: 0631 3677-366
Telefax: 0631 3677-406
Email: nweller@hwk-pfalz.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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