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Das digitale Büro

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Digitalisierung verändert Produkte, Dienstleistungen und die mit ihnen verbundenen Prozesse. Mit der Digitalisierung werden Büroprozesse effizienter und leichter organisiert, bisherige Papierunterlagen entfallen, Schrift und Rechnungsverkehr werden digitalisiert. In dem Seminar erhalten Sie Praxistipps zum Umgang mit digitalen Rechnungen, Dokumentenmanagementsystemen und elektronischen Kassensystemen.

Die GOBD gibt die Richtlinien für die digitale Buchführung und elektronische Archivierung vor und formuliert die unterschiedlichsten Anforderungen an die Unternehmensprozesse, eine revisionssichere Archivierung durch die Branchenlösung bzw. Softwareprogramme Ihres Unternehmens.

Dokumentenmanagementsysteme
Mit einem Dokumentenmanagementsystem werden Informationen auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und fälschungssicher archiviert.

Elektronische Rechnung
ZUGFeRD ist das übergreifende Standardformat für elektronische Rechnungen, das für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Privatkunden genutzt werden kann und einen strukturierten Datenaustausch zwischen Rechnungsaussteller und empfänger ermöglicht.

Elektronische Kassensysteme
Kassenführung ist ein Teil der Buchführung, jeder Geschäftsvorgang also jede Einnahme, Ausgabe, Einlage oder Entnahme muss in einem prüfungsfähigen Umfang aufgezeichnet werden, das Kassensystem muss diese und weitere Vorgaben erfüllen.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheingung.

Anmeldeschluss: 04.11.2020

Anmeldung bei Olga Hanß
Telefon: 0631 3677-315
Telefax: 0631 3677-406
Email: ohanss@hwk-pfalz.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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