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Krafträdern mit Fremdzündungsmotor

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Alle zulassungspflichtigen Krafträder mit Zwei- oder Viertaktfremdzündungsmotor und einem Hubraum über 50 ccm bzw. einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurden, müssen ab 1. April 2006 einer regelmäßigen Untersuchung der Abgase unterzogen werden. Die Frist für die erste und alle weiteren Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde. Wird die Frist um mehr als 2 Monate überschritten, ist statt einer Wiederholungsprüfung immer eine erstmalige Schulung zu absolvieren. Das Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer ist eine vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks anerkannte AUK-Schlungsstätte und führt diese Prüfungslehrgänge als Tagesschulungen durch. Die Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Stoffpläne und die zur Einhaltung notwendigen Vorschriften sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge werden von der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes überwacht. Die Teilnehmer erhalten mit der Einladung zum Lehrgang das für die Schulung verwendete Handbuch zur intensiven Vorbereitung und nach bestandener Prüfung die Teilnahmebescheinigungen in zweifacher Ausfertigung sowie das Zertifikat über die abgelegten Prüfungen ausgehändigt. Die Anmeldungen für die AUK-Schulungen sind rechtzeitig an die Handwerkskammer Koblenz zu richten. Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an, damit Ihr Betrieb die Berechtigung zur Durchführung der AUK-Untersuchung nicht verliert. Folgende AUK-Schulungen werden in Koblenz angeboten:
Erst-Schulung: 8 U-Std.Gebühr: 270 €
Wiederholungs-Schulung: 4 U-Std.Gebühr: 155 €

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 11 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
17.01.20 08:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Fr.
260  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:8 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

17.04.20 08:00 - 12:00 Uhr Vormittags
Fr.
145  s.o.

Lehrgangsdauer:4 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

28.08.20 08:00 - 12:00 Uhr Vormittags
Fr.
s.o.
145  s.o.

Lehrgangsdauer:4 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

30.10.20 08:00 - 12:00 Uhr Vormittags
Fr.
s.o.
145  s.o.

Lehrgangsdauer:4 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

22.01.21 08:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Fr.
270  s.o.

Lehrgangsdauer:8 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

22.01.21 08:00 - 12:00 Uhr Vormittags
Fr.
155  s.o.

Lehrgangsdauer:4 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

12.02.21 08:00 - 12:00 Uhr Vormittags
Fr.
s.o.
155  s.o.

Lehrgangsdauer:4 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

12.03.21 08:00 - 12:00 Uhr Vormittags
Fr.
s.o.
155  s.o.

Lehrgangsdauer:4 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

12.03.21 08:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Fr.
270  s.o.

Lehrgangsdauer:8 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

19.11.21 08:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Fr.
s.o.
270  s.o.

Lehrgangsdauer:8 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

19.11.21 08:00 - 12:00 Uhr Vormittags
Fr.
155  s.o.

Lehrgangsdauer:4 Stunden

fr, 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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