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Dachdecker Teile I-IV in Vollzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Dachdeckungen
Dachabdichtungen
Bauwerksabdichtungen
Außenwandverkleidungen
Metallarbeiten
Dachstuhlbau
Projektierung Hinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
Fachkunde
Bauphysik
Fachrechnen
Statik
Werkstoffkunde
Zeichnen
Auftragsabwicklung
Auftragsbeschaffung
Angebotserstellung
Vor- und Nachkalkulation
Normen
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Kostenrechnung
Personalverwaltung
Kooperationen
Logistik
Kundenpflege
Teil III - Betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse:

Grundlagen des Rechnungswesens und Controlling
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns
Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse:

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen
Zur Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Dachdeckerhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Abschluss
Dachdecker/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.16) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
17.08.20 - 22.05.21
Mo. und Sa.
k. A. k. A.

Lehrgangsdauer:1800 Stunden

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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