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Liquiditätsplanung in der öffentlichen Verwaltung - Mehr als eine lästige Aufgabe! (RP200203)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des kommunalen Rechnungswesens der Kommune, die Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen.

Aufgrund vielfältiger Finanzströme mit unterschiedlichsten Zahlungseingangs- und ausgangszeitpunkten ist eine sorgfältige, detaillierte Planung und Steuerung der Liquidität unerlässlich.

Die Teilnehmer/innen erhalten anhand von Checklisten und eines Praxisbeispiels die Möglichkeit sich über die Qualität der Liquiditätsplanung der eigenen Kommune zu verschaffen und bei Bedarf diese weiterzuentwickeln.

Themenschwerpunkte des Seminars

  • Definition des Liquiditätsbegriffs
  • Ziele und Aufgaben der Liquiditätsplanung
  • Strategische vs. operative Liquiditätsplanung
  • Grundschema der kurzfristigen Liquiditätsplanung
  • Rollierende Liquiditätsplanung
  • Fehlerquellen und Risiken in der Liquiditätsplanung
  • Ergebnishaushalt versus Finanzhaushalt
  • Forderungsmanagement
  • Liquidität versus Investitionen
  • Liquiditätsplanung im Konzern Kommune
  • Ausgewählte Kennzahlen zur Liquiditätsplanung und ihre Aussagekraft
  • Liquiditätsplanung als Instrument eines Frühwarnsystems
  • Diskussion über die Notwendigkeit einer Liquiditätsplanung anhand eines Beispiels

Zielgruppen
Fach- und Führungskräfte aus der öffentlichen Verwaltung, die in der Liquiditätsplanung und -steuerung bzw. in Controllingaufgaben involviert sind. Auch Mitglieder politischer Gremien als Entscheidungsträger, wie Stadt-/Gemeinderat/vorstand, Magistrat sowie Stadtverordnetenversammlung und Gemeindevertretung, sowie alle Interessierten Bediensteten der öffentlichen Verwaltung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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