Inhalt
Das Amt der/des Beigeordneten ist dem Organ Bürgermeister/in zugeordnet, von diesem abgeleitet. Entsprechend sind Aufgaben und Stellung in der Gemeindeordnung beschrieben und ?eingegrenzt?. In dem Seminar werden die Grundlagen und Rahmenbedingungen des Beigeordnetenamtes herausgearbeitet. Schließlich werden die aufwandsentschädigungsrechtlichen Grundlagen vermittelt und die Bestimmungen über die Freistellung erläutert.