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Sachkundig werden Grundlehrgang für Anwender

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ansprechpartner:
Peter Weisser, Tel.: 02602/9228-12, Fax: 02602/9228-27, E-Mail: Peter.Weisser@dlr.rlp.de
Inhalt:
Das DLR Westerwald-Osteifel bietet in Montabaur einen Grundlehrgang in Abendterminen zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz an.
Lerninhalte werden anhand von Beispielen aus dem Bereich Landwirtschaft vermittelt, der Sachkundenachweis gilt aber bei bestandener Prüfung umfänglich in allen Bereichen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Lehrgangseinheiten gliedern sich wie folgt:
Unterrichtsabende:
19.11.201918:00 - 21:00 Uhr, Bahnhofstraße 32, Montabaur
21.11.201918:00 - 21:00 Uhr, Bahnhofstraße 32, Montabaur
26.11.201918:00 - 21:00 Uhr, Bahnhofstraße 32, Montabaur
28.11.201918:00 - 21:00 Uhr, Bahnhofstraße 32, Montabaur
03.12.201918:00 - 21:00 Uhr, Bahnhofstraße 32, Montabaur
Praktische Schulung an der DEULA in Bad Kreuznach
22.11.2019 9:00 Uhr ganztägig, Hüffelsheimer Straße 70, Bad Kreuznach
Unterrichtsabend und schriftliche Prüfung
05.12.201918:00 - 21:00 Uhr, Tiergartenstraße 19
Mündliche und praktische Prüfung
07.12.2019ab 8:00 Uhr, Bahnhofstraße 32, Montabaur

Kosten:
155EUR Lehrgangsgebühr inkl. Prüfung
+20 EUR Lehrmaterial Ulmer-Verlag
+60 EUR Praktische Schulung (DEULA in bar)
+30 EUR optional für Beantragung der Sachkundenachweis-Karte
Anmeldung:
Bis zum 19.10.2019 mit folgendem Anmeldeformular


Sonstiges Merkmal
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
19.11.19 - 07.12.19 18:00 - 21:00 Uhr Abends
Di. und Sa.
155  Bahnhofstraße 32
56410 Montabaur

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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