Inhalt
Mit Einbindung des Vergaberechts und einem Exkurs zur EMRK
Das Seminar vermittelt einen Überblick über das EU-Recht mit Schwerpunkten u.a. auf dem Beihilferecht. Bei letzterem geht es darum, nicht gegen die Beihilfeverbote zu verstoßen, gleichzeitig Ausnahmen vom Beihilfeverbot zu kennen. Zuwendungen von öffentlicher Hand sollen in (EU-)rechtskonformer Art und Weise erfolgen, um Rückforderungen und ggf. sogar ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU zu vermeiden.