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Der EUGH hat entschieden! Wie geht es weiter?
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Inhalt
Am 4. Juli 2019 hat der EuGH entschieden: Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht. Vormittags: Handlungsspielräume für Honorarvereinbarungen. Nachmittags: Anleitung zur Kalkulation von Honoraransprüchen.
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Landesgeschäftsstelle der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz, DE
Daniela Allgayer
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