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Sicherheitskraft - Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung - VC

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, ist das erfolgreiche Absolvieren der IHK Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO). Somit können Sie z. B. als Sicherheitskraft, Kaufhausdetektiv oder Türsteher an einer Diskothek eingesetzt werden. Die DEKRA Akademie bietet Ihnen eine zielorientierte Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung.

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen - Rechtsgrundlagen Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung - Rechtsgrundlagen Strafrecht, Bundesdatenschutzgesetz - Private Sicherheitsunternehmen in der Rechtsordnung - Eingriffsbefugnisse, Rechtsgrundlagen - BG, Unfallverhütun

Abschluss: - Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie - IHK Sachkundenachweis § 34a GewO

Zielgruppe: Personen, die eine berufliche Zukunft im Sicherheitsgewerbe (z. B. als Sicherheitskraft im Bewachungsgewerbe, Night Service Agent oder der Flughafensicherheit) anstreben.

Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - Behördliches Führungszeugnis ohne Eintrag - ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Grundlage: - § 34a Gewerbeordnung (GewO) - Bewachungsverordnung (BewachV),

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis
Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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