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Rauchwarnmelder - Qualifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder (DIN 14676)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Beschäftigte von Elektrounternehmen und aus dem Facility Management, sowie alle die Rauchwarnmeldeanlagen instandhalten, vertreiben, planen und installieren.

Voraussetzungen: - Technisches Verständnis

Grundlage:Landesbauordnung der Bundesländer
Kursziel: Zertifikat "Fachkraft für Rauchwarnmelder" der DEKRA Akademie
Gültigkeit:5 Jahre

Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten Pflicht. In den meisten Bundesländern gilt dies auch für Bestandsbauten, einige wenige Bundesländer haben für die Bestandsbauten jedoch noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2020. Jedoch sollte jedem klar sein Rauchwarnmelder können im Ernstfall Leben retten. In unserer Qualifizierung „Fachkraft für Rauchmelder“ erhalten Sie alle Kenntnisse für Planung, Einbau und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Laut Artikel 26 EG-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sind Fachkräfte für Rauchwarnmelder verpflichtet, einen Kompetenznachweis zu erbringen um als Fachkraft für Rauchwarnmelder tätig zu werden. Dieser Kompetenznachweis muss nach 5 Jahren aktualisiert werden.

  • Gesetzliche Regelungen - Verantwortungsbereich Eigentümer / Vermieter - Verantwortungsbereich Mieter - Planung von Rauchwarnmeldeanlagen - DIN 14604 / DIN 14676 - Technische Möglichkeiten - Installation von Rauchwarnmeldern - Wartung von Rauchwarnmeldeanlagen - Schriftliche Prüfung

Mindestteilnehmerzahl: 6

Zertifikat
Fachkraft - Rauchwarnmelder (Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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