Inhalt
Nach § 22 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) Grundsätze der Prävention und Nr. 6.2 ASR A2.2 Maßnahmen bei Bränden hat der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die DEKRA Akademie bietet dazu die entsprechende Unterweisung und Übung an Handfeuerlöschern an. Bei ausreichender Teilnehmerzahl können wir die Unterweisung einschließlich Feuerlöschübung auch als Inhouse-Schulung durchführen.
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens - Brandklassen - Feuerlöscher-Typen - Unterschiedliche Auslösevorrichtungen - Prüfung von Feuerlöschern - Feuerlöschstrategien - Feuerlöschübung
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: Regelmäßige Fortbildung ist erforderlich!
Zielgruppe: Mitarbeiter* von Unternehmen
Voraussetzungen: keine
Grundlage: § 22 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) 'Grundsätze der Prävention', Nr. 6.2 ASR A2.2 ("Maßnahmen bei Bränden")
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer