Inhalt
Laut TRGS 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein (mind. 2 Mitarbeiter). Einer der Mitarbeiter* muss eine 'Fachkraft' mit der Sachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen. Der Betreiber der Sammelstelle hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Hilfskräfte sind entsprechend zu unterweisen.
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen - Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften - Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen - Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden - Persönliche Schutzausrüs
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: 1 Jahr
Zielgruppe: Personal, das bei Schadstoffsammelstellen beschäftigt ist
Voraussetzungen: Sie sind Fachkraft gemäß TRGS 520
Grundlage: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Nachweis der Sachkunde (TRGS 523 Abschnitt 1) für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen (Hamburger Fobi-Abschluss)