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Die Anforderungen an Kraftfahrer* im Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erwerben werden und die diese gewerblich für die Güterbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für alle ab dem 18. Lebensjahr für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr für eine Fahrererlaubnis der Klassen C oder CE. Die erforderlichen Kenntnisse können im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben werden.
Basiswissen Lkw/Bus - Nutfahrzeugtechnik - Arbeitsrecht und -sicherheit - Gesundheitsschutz Spezialwissen Lkw - Güterbeförderung - Güterkraftverkehrsmarkt Perfektionsfahrten (optional zzgl. Prüfungsvorbereitung)
Abschluss: Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis 'Beschleunigte Grundqualifikation'.
Gültigkeit: Für beruflich tätige Kraftfahrer* besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Zielgruppe: Arbeitssuchende, die als Kraftfahrer * im Bereich des Güterverkehrs eine berufliche Zukunft anstreben.
Voraussetzungen: Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Kenntnisse aus der Führerscheinausbildung sollte jedoch vorhanden sein. Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C
Grundlage: Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV),
Terminoption: auf Anfrage
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG) i