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Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Machen Sie sich mit den verschiedenen Verfahren der Abrechnung von Gesundheitsdienstleistungen im Krankenhaus und in Arztpraxen vertraut. Lernen Sie die Systeme in der ambulanten Abrechnung kennen und üben Sie die Berechnung von DRG-Fallpauschalen sowie den Einsatz ensprechender Computerprogramme.
Im Lernbaustein Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen stehen folgende Inhalte zur Auswahl:

  • Ambulantes Abrechnungswesen - GOÄ und EBM
  • Medizinische Klassifikationssysteme
  • Stationäre Leistungsabrechnung - DRG und PEPP
  • Übungen zur ambulanten Abrechnung
  • Abrechnung von Sprechstundenbedarf
  • Abrechnung von Leistungen der Unfallversicherungsträger - Unfall-GOÄ
  • Zahnärztliche Abrechnung - GOZ und BEMA

Informationen zum Lernsystem

Das MWS besteht aus verschiedenen thematischen Modulen. Nach Absprache mit der Agentur für Arbeit wird in einem persönlichen Beratungsgespräch ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt. Ausgangspunkt sind dabei Ihre Vorkenntnisse und Ihre Ziele. Den Beginntermin können Sie ggf. in Absprache mit der Agentur für Arbeit selber festlegen. Sie lernen und arbeiten bei der DAA mit Fallstudien, Übungsmandanten und verschiedenen anderen Lernmaterialien (z. B. Videos) und werden von einem Lernberater betreut und von Dozenten unterrichtet.
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft . Wir beraten Sie gern!
DAA-Prüfung

Dauer: Auf Anfrage

Voraussetzung:

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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