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Zimmerer Teile I und II in Vollzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Entwurf
Baukonstruktion
Statik, Festigkeitslehre, Bemessung
CAD (SEMA)
Dachausmittlung
Rechnerischer Abbund
Werkstattunterricht (Schiften)
Treppenbau Hinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Bauphysik
Baustoffkunde
Fachwerk
Arbeitssicherheit, Maschinenkurs
Baurecht, VOB, BGB
Kalkulation
Betriebsführung
QM
Personalführung
Zur Meisterprüfung im Zimmererhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Zimmererhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Abschluss
Zimmerer/Zimmerin (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 02.06.1999) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
02.12.19 - 19.06.20 08:00 - 14:45 Uhr Ganztägig
Mo. und Fr.
7400  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:1020 Stunden

mo. - fr. 08:00 - 14:45 Uhr, teilweise auch sa.

01.12.20 - 02.07.21 08:00 - 14:45 Uhr Ganztägig
Di. und Fr.
7550  s.o.

Lehrgangsdauer:1020 Stunden

mo. - fr. 08:00 - 14:45 Uhr, teilweise auch sa.

Weitere Kursinfos und Anmeldung

01.12.21 - 17.06.22
Mi. und Fr.
7790  s.o.

Lehrgangsdauer:1020 Stunden

mo. - fr. 08:00 - 14:45 Uhr, teilweise auch sa.

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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